Die Bildungspraemie
Staatlicher Zuschuss für Ihre Weiterbildung
Aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union werden Ihre Weiterbildungskosten bezuschusst. Wenn Sie ein Seminar besuchen, um sich weiterzubilden und in Ihrem Beruf zu qualifizieren, bekommen Sie die Hälfte der Teilnahmegebühren (maximal 500,- €) vom Staat.
Erst beraten lassen, dann anmelden
Anspruch auf Förderung haben Sie, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt (derzeit 25.600,- €, bzw. 51.200,- € bei gemeinsam Veranlagten). Auch Berufsrückkehrer/-innen und Mütter/Väter in Elternzeit erhalten die Bildungsprämie.
Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden. In einem Beratungsgespräch wird festgestellt, ob das genannte Weiterbildungsziel für die Beschäftigungsfähigkeit relevant ist. Sie erhalten einen Bildungsgutschein, den Sie mit der Anmeldung bei uns einreichen können. Wir stellen Ihnen dann eine entsprechend reduzierte Rechnung aus.
Weitere Informationen und Ihre Beratungsstelle finden Sie unter:
